Willkommen bei Peter Angerer
Unabhängige, interessenkonfliktfreie Finanzanlagenberatung
Sie suchen einen der wenigen unabhängigen, interessenkonfliktfreien Finanzanlagenberater auf Honorarbasis? Dann sind Sie hier fündig geworden (siehe auch statusbezogene Informationspflichten bzw. Erstinformation)!
Umfragen zufolge wollen Verbraucher idealerweise "unabhängig" ohne Interessenkonflikte oder Verkaufsabsichten beraten werden. Aber wer ist eigentlich wirklich unabhängig? Und wie kann man diese erkennen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Beratung und Verkauf/Vertrieb? Und wie unabhängig ist man, wenn man vom Produktgeber bezahlt wird?
Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit, sowie zum Schutz des Verbrauchers, wurden schon vor Jahren Berufsbilder der unabhängigen, interessenkonfliktfreien Finanzberatung geschaffen und gesetzlich verankert. Diese Berufsbilder sollen - ähnlich anderen Beratungsberufen wie z.B. Rechtsberater, Steuerberater, Rentenberater - von der objektiven Beratungsleistung leben, und nicht vom provisionsgesteuerten Verkauf! Diese Berufsbilder sind mit folgenden Bezeichnungen zu erkennen:
- Honorar-Anlageberater/in gemäß § 93 WpHG
- Honorar-Finanzanlagenberater/in gemäß § 34 h GewO
- Honorar-Immobiliardarlehensberater/in gemäß § 34 i Abs. 5 GewO
- (Honorar) Versicherungsberater/in gemäß § 34 d Abs. 2 GewO
Die jeweilige Zulassung muss seither gegenüber den Verbrauchern beim Erstkontakt unmissverständlich kenntlich gemacht werden (z.B. Visitenkarte, Impressum, Registereintrag)!
Der Kunde soll wissen, wer ihm gegenüber sitzt! Ist es ein Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten lebt und für den die Beratung nur eine notwendige Vorstufe darstellt, oder ist es ein unabhängiger Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und Finanzprodukte entweder überhaupt nicht vermittelt oder hieran nichts verdient. Der Verbraucher ist hierauf zu Beginn des Beratungsgesprächs unzweifelhaft hinzuweisen, damit mögliche Interessenkonflikte aufgedeckt werden
(Auszug aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz 2009)!
Wie Sie sofort erkennen, ist in jedem Berufsbild die Bezeichnung "...berater" enthalten. Ein (unabhängiger) Berater ist etwas anderes als ein Vermittler/Verkäufer/Vertrieb/Vertreter, welcher für eine Firma ein Produkt verkaufen soll/muss! Ein Berater verkauft nicht, sondern berät (z.B. zu Problemlösungen, oder Vor- und Nachteilen von Produkteigenschaften, oder zu Wirtschaftlichkeitsfragen)!
Viele Marktteilnehmer (Vertriebe, Vermittler, Vertreter) nennen sich (Finanz)"Berater", sind es aber nicht!
Während der Begriff "Finanzberater" ect. im Gegensatz zu den o.g. Begriffen "nicht" geschützt ist und sich jeder Marktteilnehmer sich so nennen kann, und entsprechend für Verwirrung sorgt, hätte es gereicht, den Begriff "Berater" zu schützen. Überall wo "Berater" draufsteht, muss auch Berater drin sein! Und statt den Begriff "Honorar-...." davor zu setzen, wäre "Unabhängige/r ....Berater" die bessere, verbraucherfreundlichere Wahl gewesen!
Einige Marktteilnehmer sind sowohl als Honorar-Finanzanlagenberater als auch im "Vertrieb" als Verkäufer tätig und/oder nutzen Umwege über Bekannte oder beteiligte Firmen, welche sich dann unabhängiger "Finanzcoach" o.ä. nennen! Passt das zusammen?
Um die Akzeptanz der unabhängigen Beratung bei den Verbrauchern zu steigern, sollte die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile der unabhängigen Beratung auf Honorarbasis aufklären (was in der breiten Bevölkerung bis heute nicht geschehen ist)!
Allerdings muss man sich nicht wundern, denn gemäß einer Untersuchung (Verbraucherbefragung) von YouGov im Nov. 2016
zur Berufsbezeichnung von provisionsunabhängigen Beratern wird die Verwendung dieser oben gennannten Bezeichnungen als kritisch (und irritierend) eingeschätzt und sollte – wenn möglich – aufgeben werden (was auch nicht geschehen ist).
Hier einige Auszüge:
- Eine ausschließliche Fokussierung auf das Honorar (z.B. Honorar-Finanzanlagenberater) als Abgrenzung zu den provisionsabhängigen Beratern, hat zweierlei Nachteile – sie löst einerseits Ängste aus, ob man sich die Beratung leisten kann und erfordert andererseits die kognitiv zu leistende Ableitung, dass „Honorar“ eine unabhängige Beratung bedeutet.
- Die bestehenden Berufsbezeichnungen vermitteln somit nur indirekt die Unabhängigkeit und Individualität der Beratung, aber stellen den eher negativ konnotierten Umstand der Bezahlung in den Vordergrund der Wahrnehmung – dies auch ohne Rückversicherung der Qualität und Seriosität des Beratungsangebots.
- Die Bezeichnung Honorar-Immobiliardarlehensberater gilt zudem als unaussprechlicher Zungenbrecher. Die Differenzierung zwischen einem Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater ist kaum verständlich.
Unter der vielen möglichen Bezeichnungen wie z.B. Freier (x) Berater, staatl. zugel. (x) Berater, Freier (x) Experte, Unabhängiger (x) Coach
u.v.a., kann der Verbraucher mit der Bezeichnung "Unabhängiger (x) Berater" (evt. mit dem Zusatz "auf Honorarbasis") am meisten anfangen (z.B. Unabhängiger Finanzanlagenberater,
Unabhängiger Versicherungsberater
usw.).
Warum hatte sich die Politik nicht für eine geeignete verbraucherfreundliche Bezeichnung entschieden? Kann es sein, dass die Politik das nicht wollte, weil sie von der Finanz-Lobby was dagegen hat? Ein Schelm....
Es wäre so einfach, man müsste nur die Bezeichnung „Berater“ schützen, fertig! Überall wo „Berater“ draufsteht muss auch „Berater“ drin sein, z.B. Finanzberater, Versicherungsberater usw., und überall wo „Vermittler/Vertrieb“ drauf steht, ist auch „Vermittler/Vertrieb“ drin!
*Unabhängige Finanzberatung erlaubt den primären Anspruch, ehrlich, objektiv und individuell zu beraten. Optimale Finanzberatung ist ein dynamischer Prozess, der durchdacht und laufend aktualisiert werden muss. Was gestern noch galt, kann morgen schon überholt sein. Die Zeit ist schnelllebiger geworden - die Materie komplex - der Markt unübersichtlich - Produkte schwer verständlich - Preis-/Leistungsunterschiede enorm!
Hinweis! Die "echte" (ergebnisoffene) Honorarberatung darf nicht mit der (verkaufsorientierten) Honorarvermittlung verwechselt werden, was nicht anderes ist als der Produktverkauf gegen Honorar (Honorarverkäufer)!
Peter Angerer besitzt ein finanzwirtschaftliches Studium, eine langjährige Berufserfahrung, sowie ein ausgezeichnetes Netzwerk an Experten und (vereidigten) Sachverständigen, welche es erlauben, auch komplexe Sachverhalte zu analysieren und optimale Lösungsvorschläge für Sie zu finden. Ziel ist es, Sie möglichst umfassend zu bedienen und als zuverlässiger Partner durch alle Instanzen zu begleiten. Peter Angerer steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Kunden/Verbrauchers!
>> Suchen auch Sie neutrale Unterstützung im Versicherungs- und/oder Finanzbereich? Dann kontaktieren Sie mich!
Hinweis! Die "echte" (ergebnisoffene) Honorarberatung darf nicht mit der (verkaufsorientierten) Honorarvermittlung verwechselt werden, was nicht anderes ist als der Produktverkauf gegen Honorar (Honorarverkäufer)!
Peter Angerer besitzt ein finanzwirtschaftliches Studium, eine langjährige Berufserfahrung, sowie ein ausgezeichnetes Netzwerk an Experten und (vereidigten) Sachverständigen, welche es erlauben, auch komplexe Sachverhalte zu analysieren und optimale Lösungsvorschläge für Sie zu finden. Ziel ist es, Sie möglichst umfassend zu bedienen und als zuverlässiger Partner durch alle Instanzen zu begleiten. Peter Angerer steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Kunden/Verbrauchers!
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*Unabhängiger Berater kann nur sein, wer vom Kunden vergütet wird und als "(Honorar)-Berater" bei der DIHK
(oder BaFin) registriert ist, über 98% der Marktteilnehmer sind das "nicht" (auch wenn sie sich so nennen)! (Stand 2023).
Ein Blick in die DIHK-Registrierung und deren Statistik schafft Klärung!
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Aktualisiert am 01.11.2023