Vergütung

Vergütung/Honorar

Die Vergütung erfolgt selbstverständlich ehrlich und transparent durch die Auftraggeber/Kunden...

...so wie es sein sollte, und nur so kann man sicher gehen, dass Empfehlungen und Ratschläge nicht von der Provisionshöhe getrieben werden. Jeder Arzt, Anwalt, Steuerberater, Architekt, Handwerker usw. weist nachvollziehbar seinen gerechten und überprüfbaren Lohn aus. 

Unabhängig davon ist es dem Berufsstatus "Honorar-Berater" aufsichtsrechtlich untersagt, Provisionen, Courtagen, Kickbacks, oder sonstige Zuwendungen/Geschenke von Produktanbieter anzunehmen! 

Die Vergütung wird individuell vereinbart und ist im Beratervertrag geregelt. Diese erfolgt je nach Art und Umfang gemäß Zeitaufwand, prozentual oder pauschal, oder es wird etwas anderes vereinbart. Darüber hinaus können weitere Service- und Betreuungsleistungen generiert werden. Rufen Sie hierzu einfach an oder schreiben Sie ein Email!

Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ist Beraterinnen und Beratern untersagt (u.a. BGH I ZR 67/18) und wird allein schon aus Objektivitätsgründen abgelehnt.

Das Erstgespräch ist kostenfrei!

Eine unabhängige Beratung lohnt sich oft schon nach kurzer Zeit, auf längerer Sicht erheblich!
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