Vergütung/Honorar
Die Vergütung erfolgt (so wie es sein sollte) ehrlich und transparent durch die Auftraggeber/Kunden...
...somit wird sichergestellt, dass Ratschläge und Empfehlungen nicht auf einen Produktverkauf abzielen! Jeder Arzt, Anwalt, Steuerberater, Architekt oder Handwerker stellt für seine Tätigkeit eine Rechnung aus! Nur die Finanzbranche nicht?
Unabhängig davon ist es dem Berufsstatus "Honorarberater" aufsichtsrechtlich untersagt, Provisionen, Courtagen, Kickbacks, oder sonstige Zuwendungen/Geschenke von Produktanbieter anzunehmen!
Die Vergütung (Honorar) wird individuell vereinbart und ist im Beratervertrag geregelt. Diese erfolgt je nach Schwierigkeitsgrad, Art und Umfang stundenorientiert, prozentual oder pauschal, oder es wird etwas anderes vereinbart. Darüber hinaus können weitere Service- und Betreuungsleistungen generiert werden. Rufen Sie hierzu einfach an oder schreiben Sie ein Email!
Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ist Beraterinnen und Beratern untersagt (u.a. BGH I ZR 67/18) und wird allein schon aus Objektivitätsgründen abgelehnt.
Eine unabhängige Beratung lohnt sich oft schon nach kurzer Zeit, auf längerer Sicht erheblich!