Finanzanlagenberatung

Finanzanlagenberatung

§§ Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu Finanzanlagen im Sinne des § 34 f Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes erbringen will, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

... Honorar-Finanzanlagenberater ... dürfen kein Gewerbe nach § 34f Absatz 1 ausüben. Sie müssen ihrer Empfehlung eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Finanzanlagen zu Grunde legen, die von ihrer Erlaubnis umfasst sind und die nach Art und Anbieter oder Emittenten hinreichend gestreut und nicht beschränkt sind auf Anbieter oder Emittenten, die in einer engen Verbindung zu ihnen stehen oder zu denen in sonstiger Weise wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.

Ihr gutes Recht:  Unabhängige, interessenkonfliktfreie, kundenorientierte Finanzanlagenberatung!


Mehr Klarheit für Verbraucher!


Seit 1. August 2014 existiert das gesetzliche Berufsbild zur Honorarberatung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wurde erstmals ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Finanzberaters im Anlagebereich geschaffen. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen!


Damit Verbraucher/innen die für sie idealen Finanzanlagen auswählen können, ist es wichtig, dass dabei keine Interessen Dritter entgegenstehen, sprich´, dass eine Beratung auch wirklich unabhängig und interessenkonfliktfrei erbracht wird. Früher war das nicht immer so leicht zu erkennen, ob ein Berater (meist Vermittler) nur von dem durch seinen Kunden gezahlten Honorar lebt und/oder zusätzlich Verkaufsprovisionen der Anbieter kassiert.


Schwerpunkte/Investmentansatz:


  • Neutrale, provisionsfreie, individuelle und interessenkonfliktfreie Fonds- bzw. ETF-Beratung auf Honorarbasis, welche in der Finanzbranche leider selten zu finden ist 
  • Investmentstrategien/Vermögensstruktur/Vermögensverwaltung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und empirischer Kapital­­markt­­studien
  • Unabhängige ETF-Depotberatung als einer der ersten in BRD seit Anfang 2000
  • Keine "hauseigenen" oder über Umwege vertriebene Fonds
  • Völlige Anlage-Transparenz, keine Black-Box
  • Möglichkeit der Nutzung von sog. Satelliten (bestimmte Branchen, Themen, Länder usw.) mit höherer Gewinnerwartung
  • Kein teures Trading, kein unnötiges Umschichten (Hin und Her oder Rein und Raus), kein erhöhtes Risiko durch Fondspicking oder Einzelaktien
  • Keine Spekulationen, Prognosen oder Stressanlagen um jeden Preis
  • Risikoreduzierung und Renditeerhöhung durch sinnvolle Depotgewichtung
  • Einfaches, preiswertes Finanz-/Vermögensmanagement (Assets-under-Management-Fee)
  • Keine Ausgabeaufschläge, Kickbacks oder Provisionen (oder werden erstattet)
  • Vergleichs- und Analysemöglichkeit von über 26.500 Fonds-/ETFs, Indizes, Immobilienwerte, Lebensversicherungen ect.
  • Empfohlene Anlagesumme ab 100.000 €



*Unabhängiger Finanzanlagenberater kann nur sein, wer als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO bei der DIHK registriert ist! Über 99% der Marktteilnehmer sind das "nicht" (Stand 2024)!


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